Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienstes
Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Die Rahmenbedingungen für das FSJ sind im „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“ verankert.
Dauer
Das FSJ dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Um den Zivildienst vollständig zu ersetzen, muss es mindestens 12 zusammenhängende Monate dauern. Ist ein freiwilliges soziales Jahr zunächst auf weniger als 18 Monate abgeschlossen, kann eine Verlängerung auf 15 Monate im Einverständnis mit dem Träger des FSJ erfolgen. Unter dem Dach des Trägers (zum Beispiel des ASB-Landesverbandes Hessen) werden die Einsatzstellen in den jeweiligen Dienststellen koordiniert. Daneben werden in dem Bildungszentrum des ASB-Hessen die fünf Präsentkurse innerhalb der Dienstzeit angeboten.
Arbeitszeit und Vergütung
Die Arbeitszeit während des Dienstes richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle. Diese sind allerdings nach den gesetzlichen Tarifverträgen an der wöchentlichen Arbeitszeit orientiert. Die finanzielle Vergütung (Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkostenerstattung) werden individuell geregelt und orientieren sich an den gültigen Manteltarifverträgen des Trägers. Auf die Dauer des FSJ werden für unter 25-jährige Kindergeldzahlungen nach dem Bundeskindergeldgesetzt gezahlt.
Pädagogische Begleitung
Das Gesetz sieht eine pädagogische Begleitung der FSJler vor, welche durch den Träger geleistet wird. Neben der individuellen Betreuung gehört hierzu insbesondere die Seminararbeit. Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar durchgeführt, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt. Die Gesamtdauer bezogen auf ein zwölfmonatiges FSJ beträgt 25 Tage (fünf Seminare a 5 Tage). Die Seminarzeit ist Dienstzeit und ist für die Teilnehmer verpflichtend. Die Teilnehmer wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit. Je nach Einsatzgebiet erhält der FSJler die notwendige Aus- und Fortbildung. Beispielhaft zu nennen wäre der Einsatz im Rettungsdienst oder in der Ausbildung. Diese Ausbildungskosten tragen die entsendenden Dienststellen. Einsatzgebiete
Einsatzgebiete im ASB
Der Einsatz beim ASB-Hessen kann in folgenden Einrichtungen abgeleistet werden:
Ausbildung (Erste-Hilfe-Ausbildungen, usw.)
Rettungsdienst, Krankentransport
Soziale Dienste (Menüservice, Hausnotruf, usw.)
Sozialstationen
Versicherung, Rechtliches
Wer ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, erhält Versicherungsschutz für den Krankheits- und Pflegefall, ebenso wie Kindergeld und Kinderfreibeträge, sofern das Gesamteinkommen die geltenden Beträge nicht übersteigt. Der Träger übernimmt zudem die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Die Zeit des FSJ wird auf die Altersvorsorge angerechnet. Der Rechtsstatus ähnelt einem Auszubildenden.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an eine unserer regionalen Gliederungen oder an den ASB-Landesverband Hessen e.V. Tel. 069-5484044-49 Klaus Schoenicke.



