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Bildungszentrum Hessen

Ausbildungszentrum des Arbeiter-Samariter-Bundes

Leistung

Hygieneschulungen und Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII

Informationen zur Lebensmittelhygiene Verordnung

Rechtlicher Hintergrund:           

Durch die EU-Verordnung 852/2004 und die Lebensmittel­hygieneverordnung (LMHV) wird eine regelmäßige Schulung aller Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, gesetzlich gefordert.

Die jährliche Belehrung nach §§ 35 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Mitarbeiter aus Kinderbetreuung und Gemeinschaftsverpflegung Pflicht.

Diese Anforderungen werden auch im hessenweit einheitlichen Lebensmittel-Hygieneplan des ASB Hessen e.V. für Kindertagesstätten und Schülerbetreuungen beschrieben.

Schulungsziele:              

Lebensmittelhygiene soll als Teil des internen Managements aller Einrichtungen verstanden werden.

Wissen um mikrobielle Vor­gänge in Lebensmitteln erhöht das Verständnis für Hygienemaßnahmen. Einfache Beispiele aus der Küchenpraxis verdeutlichen die Grundlagen aus Personal-, Arbeits- und Produkthygiene. In lebhaften Diskussionen werden Fragen und Antworten zum täglichen Umgang mit Lebensmitteln besprochen. Wieso sind Salmonellen gefährlich? Wo sollten Handschuhe getragen werden? Was ist eine Kühlkette? Eine kurze Erläuterung des HACCP-Konzeptes verdeutlicht Sinn und Zweck dieses Dokumentationsteils. Die Teilnehmer lernen, Hygiene beim Essen und Kochen mit Kindern als spannendes und interessantes Thema in den täglichen Arbeitsablauf zu integrieren.

Die Belehrung zum Infektionsschutz­gesetz verstärkt das Verantwortungs­bewusstsein der Mitarbeiter; die rechtliche Forderung zu eigenverantwortlichem Handeln wird klar vermittelt.

Bescheinigung:

Jeder Teilnehmer erhält ein Schulungszertifikat, eine kurze Schulungszusammenfassung sowie eine Belehrungsbescheinigung zum IfSG.

Informationen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII

Die gesellschaftspolitische Debatte konstatiert eine Dominanz der Dienstleistungs- und Beratungshaltung in der Jugendhilfe. Einige schwerwiegende Vorfälle verwiesen auf ein Defizit im Zusammenhang mit der Vernachlässigung des Schutzauftrages. Der § 8a im SGB VIII präzisiert ihn mit neuen Verfahrensvorschriften und unterstreicht die Bedeutung im Gesetz. Das Seminar zielt darauf Entscheidungsträgern der Einrichtungen die gesetzlichen Grundlagen zu erläutern und Fragen zu beantworten. 

Termine

07.12.2012Schutzauftrag
Hygieneschulungen und Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII
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