Ausbildung zur Altenpflegerin - Altenpfleger

Der theoretische Unterricht von mind. 2100 Unterrichtsstunden findet im Bildungszentrum in Form von Blockunterrichten statt, die Praxiseinsätze jeweils in den Ausbildungsstätten. Die Ausbildung ist staatlich geregelt und dauert 3 Jahre. Der Kurs endet mit der staatlichen Prüfung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin.
Termin:
4. Oktober 2011 bis September 2014 Anmeldeschluss: 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn
Teilnehmerkreis:
Schulabgänger, Umschüler, berufsinteressierte Personen, die einen Zukunftsberuf suchen und eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen.
Lehrgangsinhalte:
Die Inhalte sind berufsbezogen auf die erforderlichen Handlungskompe-tenzen in vier Lernfeldern aufgeteilt:
Lernfeld 1: Aufgaben und Kompetenzen der Altenpflege
Lernfeld 2: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
Lernfeld 3: rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
Lernfeld 4: Altenpflege als Beruf
200 Stunden sind für freie Gestaltung vorgesehen.
Im 3. Lehrjahr folgt die staatliche Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Altenpflegerin bzw. Altenpfleger.
Teilnahmevoraussetzungen:
Mittlerer Bildungsabschluss
Eintrittsalter 17 Jahre
Sichere Kenntnisse in der deutschen Sprache in Wort und Schrift
wenn möglich, Führerschein Klasse B
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungsschreiben mit Anschrift und Telefonnummer
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
handgeschriebener, ausführlicher Lebenslauf
3 aktuelle Passbilder
Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
Zeugnisse über weitere Tätigkeiten (Kopien)
Für Nicht-EU Ausländer eine lesbare Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Ausbildungsvertrag mit einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung.
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
beglaubigte Kopie des Personalausweises
Ein persönliches Bewerbungsgespräch findet statt, nachdem alle Unterlagen vollständig eingegangen sind.
Die Ausbildung wird staatlich finanziert. Eine Ausbildungsvergütung erhalten Sie entweder von Ihrer praktischen Ausbildungsstelle oder, im Falle einer Umschulung, durch die Agentur für Arbeit.



