Kein Bildungsurlaub für Ausbilderlehrgänge
NEWS
Juni 2010
Kein Bildungsurlaubsanspruch für A1- , A2- und AKN Lehrgänge!
Leider ist es nicht mehr möglich, für die Lehrgänge A 1 , A 2 und AKN Bildungsurlaub über den Veranstalter zu beantragen. Die gesetzliche Grundlage ist nicht mehr gegeben, da die Kurse nicht mehr öffentlich ausgeschrieben und nur für Teilnehmer der Organisationen angeboten werden.


