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Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Neue Förderbestimmungen zum 01. April 2009

Bildungskredit für Schüler und Studierende

Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.

Der Bildungskredit kann volljährigen deutschen und in der Regel auch ausländischen Schülern gewährt werden,

die noch keine 36 Jahre alt sind, die eine Ausbildung betreiben,  die nach dem BAföG förderfähig ist, die sich in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung befinden und deren Ausbildung mit einem Berufsabschluss endet bzw. die schon über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen.

Die Vorteile des Bildungskredites:                                                                                                                            Kreditvolumen von 1.000 bis zu 7.000 Euro,  wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro, auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen,  sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie, unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder Ehegatten, keine versteckte Kosten, einfache Antragstellung im Internet, Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG - möglich,         Förderung von Zweit- und Folgeausbildungen,  keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich, kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich, Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate, niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 Euro, außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich.

Informationen und Antragsweg                                                                                                                      

Die Bewilligung von Leistungen nach diesem Programm erfolgt in zwei Schritten:

1. Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie online oder schriftlich Ihre Anträge:

Bundesverwaltungsamt Abteilung                                                                                                                                        IV Bildungskredit, 50728 Köln, Telefon 0228 99 3584492                                                                                             oder www.bildungskredit.de

Die Bewilligung erfolgt - wie beim BAföG - im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. Dadurch erhält der Antragsteller Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrag mit der KfW. 2. Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der KfW versandt. Der Antragsteller nimmt das Vertragsangebot durch Unterschrift an. Diese Unterschrift ist zu bestätigen. Unterschriftsbestätigungen können von den BAföG-Ämtern oder einer Bank vorgenommen werden. Sobald das unterzeichnete Vertragsangebot bei der KfW eingegangen ist, werden die Zahlungen aufgenommen.

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