Ausbilderfortbildung F 09
Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Grundsätze der BAGEH und des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes zur Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe (BGG 948) müssen die für die Erste-Hilfe-Breitenausbildung relevanten Fortbildungen zu je 8 Unterrichtsstunden aus fachlichen und aus pädagogischen Inhalten bestehen.
Neben den inhaltlichen Vorgaben gibt es zu beachtende Fristen:
- Nach der Erstlehrberechtigung besteht nach den ASB-Regeln alle zwei Jahre Fortbildungspflicht.
- Die Gültigkeit der Lehrberechtigungen wird jeweils für maximal drei Jahre erteilt, sodass bis zu 12 Monate verbleiben, um einen geeigneten Fortbildungstermin auszuwählen und wahrzunehmen.
- Gegenüber der Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" sind zukünftig u.a. auch die Fortbildungen der zu jeweils gemeldeten Lehrkräfte nachzuweisen, d.h. die Teilnahmebescheinigungen der Fortbildungen vorzulegen.
Inhalte der Fortbildung Breitenausbildung F09:
Medizinisch-fachliche Inhalte (8 Unterrichtseinheiten á 45 Min.):
- Wiederbelebung mit Defibrillation durch Ersthelfer
- Erste Hilfe bei Sportverletzungen
- Aktuelles zu Inhalten der Breitenausbildung
Pädagogische Inhalte (8 Unterrichtseinheiten á 45 Min.):
- Methoden und Medien zur Ausbildung in Wiederbelebung
- Altersgerechte Ausbildung Jugendlicher (12-16 Jahre)
- Drei bis vier Schritte zum Praxistraining
Die Lehrgangsinhalte der F11 sind noch nicht bekannt.
Zur Duchführung der Fortbildungen sind ausschließlich die von der QSEH geprüften und als geeignete ausgewiesenen ASB-Schulen berechtigt, die jeweils hierzu eingewiesene Lehrbeauftragte einsetzen.


