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Bildungszentrum Hessen

Ausbildungszentrum des Arbeiter-Samariter-Bundes

Bezeichnung des Links

Ausbilderfortbildung F 09

Die Fortbildung richtet sich an alle A1- bis A4-Lehrkräfte.

Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Grundsätze der BAGEH und des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes zur Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe (BGG 948) müssen die für die Erste-Hilfe-Breitenausbildung relevanten Fortbildungen zu je 8 Unterrichtsstunden aus fachlichen und aus pädagogischen Inhalten bestehen.

Neben den inhaltlichen Vorgaben gibt es zu beachtende Fristen:

  • Nach der Erstlehrberechtigung besteht nach den ASB-Regeln alle zwei Jahre Fortbildungspflicht.
  • Die Gültigkeit der Lehrberechtigungen wird jeweils für maximal drei Jahre erteilt, sodass bis zu 12 Monate verbleiben, um einen geeigneten Fortbildungstermin auszuwählen und wahrzunehmen.
  • Gegenüber der Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" sind zukünftig u.a. auch die Fortbildungen der zu jeweils gemeldeten Lehrkräfte nachzuweisen, d.h. die Teilnahmebescheinigungen der Fortbildungen vorzulegen.

Inhalte der Fortbildung Breitenausbildung F09:

Medizinisch-fachliche Inhalte (8 Unterrichtseinheiten á 45 Min.):

  • Wiederbelebung mit Defibrillation durch Ersthelfer
  • Erste Hilfe bei Sportverletzungen
  • Aktuelles zu Inhalten der Breitenausbildung

Pädagogische Inhalte (8 Unterrichtseinheiten á 45 Min.):

  • Methoden und Medien zur Ausbildung in Wiederbelebung
  • Altersgerechte Ausbildung Jugendlicher (12-16 Jahre)
  • Drei bis vier Schritte zum Praxistraining

Die Lehrgangsinhalte der F11 sind noch nicht bekannt.

Zur Duchführung der Fortbildungen sind ausschließlich die von der QSEH geprüften und als geeignete ausgewiesenen ASB-Schulen berechtigt, die jeweils hierzu eingewiesene Lehrbeauftragte einsetzen.

Termine

Zur Zeit liegen keine aktuellen Termine vor.

Links und Downloads

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Lehrgangskalender 2012

Meldungen

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[21.12.08] Da die Lehrgänge gut besucht sind melden Sie sich möglichst frühzeitig an. mehr►

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[19.05.09] Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Neue Förderbestimmungen zum 01. April 2009 mehr►

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